Undine Kurth, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Es herrscht dringender Änderungsbedarf, um den sexuellen Missbrauch von Tieren strafrechtlich zu verbieten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen das durch eine Regelung im Tierschutzgesetz erreichen.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist die strafrechtliche Ahndung des sexuellen Missbrauchs von Tieren nur beim Nachweis erheblicher Schmerzzufügung möglich. Dieser Nachweis ist jedoch in der Regel schwierig zu führen. Daher werden viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht, was dringend notwendig wäre, um die hohe Dunkelziffer in diesem Bereich zu minimieren und so die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sowie der Politik zu erhöhen.
Momentan arbeiten wir Grünen an einer Neufassung des Tierschutzgesetzes, in dem wir selbstverständlich auch sexuelle Handlungen an Tieren verbieten werden."
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