Navigation |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die FDP steht für einen umfassenden Tierschutz. Nicht zuletzt auf unsere Initiative hin ist der Tierschutz in Artikel 20a GG verankert worden. Wir begrüßen daher auch Ihr persönliches Engagement für Tiere.
Nach unserer Überzeugung ist eine Ergänzung des bestehenden Tierschutzgesetzes jedoch nicht erforderlich. Gemäß § 17 TSchG kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zufügt. Unter diesen Tatbestand lässt sich auch der sexuelle Missbrauch an Tieren subsumieren. Es bedarf mithin keiner Gesetzesergänzung zur Erreichung Ihres Anliegens. Das bestehende Gesetz muss lediglich konsequent angewendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Metzner
Abt.-Leiter Strategie und Kampagnen
Bundesgeschäftsstelle der FDP
Thomas-Dehler-Haus
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Tel.: 00 49 (0) 30. 28 49 58 -50
Fax: 00 49 (0) 30. 28 49 58 -52
metzner@fdp.de
www.fdp.de
www.muntermachermetzner.de
P.S.: Für Deutschland in Europa. Silvana Koch-Mehrin. Machen Sie mit in der Mitmach-Arena. Mehr dazu unter: www.mitmachen.fdp.de
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt waren schon 68106 Besucher (177592 Hits) hier! |
|
|
|
|
|
|
|