Wenn Sie selbst im Tierschutz oder in der Tiervermittlung tätig sind, ergänzen Sie Ihren Schutzvertrag um eine Klausel bezüglich Missbrauchs. Diese könnte in etwa so lauten:
"Der neue Besitzer verpflichtet sich Misshandlung und Quälerei durch sexuellen Missbrauch (Sodomie/Zoophilie) zu unterlassen und auch durch Dritte nicht zu dulden. Der Verein ist berechtigt das Tier bei entsprechendem Verdacht zurück zu fordern."
Zurzeit steht die Liste und das Infoblatt leider nicht zum Download bereit. Dies wird schnellstmöglich wieder geändert.
Hier steht Ihnen unsere Unterschriftenliste zur Verfügung:
Sie können sich diese herunterladen und ausdrucken. Wir möchten Sie bitten so viele Stimmen wie möglich für die Tiere zu sammeln und diese dann an uns zurück zu senden.
Nachdem genügend Unterschriften beisammen sind, werden wir diese dem Bundestag übergeben um eine Änderung des Tierschutzgesetzes zu erbitten.