Initiative gegen Zoophilie - zum Schutz der Tiere
  Zoophilie
 
 

Zoophilie

 

Als Zoophilie bezeichnet man den Geschlechtsverkehr mit Tieren. In der Praxis werden vor allem Heim- und landwirtschaftliche Nutztiere missbraucht. Ist es für den Täter erregend, Tieren Schmerzen zuzufügen oder sie zu töten, spricht man von Zoosadismus.

Über das tatsächliche Ausmaß des gesellschaftlich weitgehend tabuisierten Themas lässt sich nur spekulieren. Aufgrund hoher Dunkelziffern sind entsprechende Praktiken weit verbreiteter als gemeinhin angenommen. Nach amerikanischen Studien sollen rund 8 Prozent der Männer und über 3 Prozent der Frauen zumindest schon einmal geschlechtlichen Umgang mit Tieren gehabt haben, wobei sich die Zahl in ländlichen Gegenden auf 17 Prozent erhöht und der Hund in der entsprechenden „Beliebtheitsskala“ an erster Stelle steht.
(Quelle: Vgl.: www.tierschutz.org/tierundrecht/andere/strafrecht/einzelaspekte/zoophilie.php)

 

Was versteht man unter dem sexuellen Missbrauch an Tieren?

Darunter versteht man im engeren Sinn alle sexuellen Handlungen an und mit Tieren, die vollzogen werden, um sexuelle Lustgefühle des Menschen zu erregen und zu befriedigen. Dieser Handlungen umfassen unter anderem die anale, vaginale und orale Penetration, die manuelle und orale Masturbation des Tieres, die Einführung von Objekten in die Genitalien sowie die absichtliche Schmerzzufügung oder Tötung des Tieres zum Zwecke des Lustgewinns. Im weiteren Sinn umfasst der sexuelle Missbrauch die kommerzielle und private Vermittlung von Tieren für sexuelle Handlungen, die Herstellung von Bildmaterialien für kommerzielle oder private Zwecke (Tierpornographie), die Gewöhnung und Konditionierung von Tieren an sexuelle Handlungen.

 

Ist es auch dann sexueller Missbrauch, wenn das Tier sich nicht gegen die Handlungen wehrt?

Jede sexuelle Handlung eines Menschen mit oder an einem Tier, die er vollzieht, um sich selbst oder andere sexuell zu erregen, ist sexueller Missbrauch. Zum Beispiel kann die körperliche Gegenwehr des Tieres im Eigeninteresse des Menschen durch gezielte Manipulationen (z.B. schon im Welpenalter) unterdrückt werden. Duldungs- und Kooperationsverhalten können - selbst bei objektiv vorhandenen Schmerzempfindungen - erlernt werden. Dies wird durch tierärztliche Erfahrungen eindeutig belegt.

Die alleinige Kontrolle über die Situation, das heißt, das WER, WANN, WIE und WO der Handlung liegt beim Missbrauchenden. Er hat die vollständige Entscheidungsgewalt. Denn er selbst wählt das zu missbrauchende Tier, er entscheidet allein über den Zeitpunkt des Missbrauchs, bestimmt den Ort, an dem er stattfindet und entscheidet über die Sexpraktiken, die er vollziehen will.

Ist der sexuelle Missbrauch immer als ein Akt der Gewalt gegen das Tier anzusehen?

Ja,  selbst dann, wenn keine körperlichen Schädigungen als Folge auftreten, auf direkte Gewalteinwirkung durch Fesselungen, Betäubungen usw. verzichtet wird oder das Tier die Handlungen duldet.

Tiere können im rechtlichen Sinn sexuellen Handlungen nicht zustimmen. Doch es ist diese Zustimmungsfähigkeit zu sexuellen Handlungen, die als fester Bestandteil unseres Rechtssystems auch die Werturteile unserer westlichen Kultur markiert. Rechtens sind sexuelle Handlungen zwischen Menschen, nur dann, wenn alle Beteiligten fähig sind, ihre ZUSTIMMUNG  informiert und bewusst zu geben. So schreitet der Gesetzgeber beispielsweise bei sexuellen Übergriffen auf Psychotherapiepatienten durch den behandelnden Therapeuten, bei Strafgefangenen durch das Dienstpersonal oder bei Minderjährigen strafverhängend ein.

Ein Tier, auf das der Missbrauchende seine sexuellen Bedürfnisse richtet, kann die möglichen Folgen (z.B. Genitalinfektionen, Erosionen der Schleimhäute etc.), welche diese Handlungen haben können, geistig nicht abschätzen. Seine Unterlegenheit liefert es an den Missbrauchenden aus: es kann sich weder verbal äußern noch seine Interessen gerichtlich durchsetzen. In seiner abhängigen Position ist es vollständig auf die Deutungen seines non-verbalen Verhaltens durch den Menschen  angewiesen. Die Ausbeutung dieser unterlegenen, abhängigen Position des Tieres macht den sexuellen Missbrauch zum Akt der Gewalt.


Welche Tiere werden missbraucht?

Missbrauchshandlungen werden sowohl an domestizierten Tieren (Haustieren) als auch an Wildtieren vollzogen. Bei Wildtieren handelt es sich zumeist um Übergriffe in Zoos, Wildparks und ähnlichen Einrichtungen. Innerhalb der Gruppe der Haustiere sind Pferde und Hunde besonders häufig betroffen, doch werden auch Esel, Schweine, Ziegen, Schafe und Kühe missbraucht. Übergriffe auf Hühner, Enten, Gänse, Kaninchen und Katzen erfolgen ebenfalls, werden jedoch seltener entdeckt, da es vergleichsweise leicht ist, sich der zumeist durch den Missbrauch zu Tode gequälten Tiere unbemerkt und unerkannt zu entledigen.

 

Der Hund als Missbrauchsopfer

Als „Tierliebe“ verharmlost, wird der Hund alternativlos in die Lebenswelt des Täters hineingezogen. Dabei sind sowohl der Rüde als auch die Hündin den verschiedenen sexuellen Praktiken ausgesetzt. Bevorzugt werden aufgrund ihrer anatomischen Voraussetzungen unkastrierte Tiere mittlerer und großer Rassen bzw. Mischlinge. Die Bandbreite sexueller Handlungen sowie deren Häufigkeit richten sich ganz nach den Vorlieben und Möglichkeiten des Täters bzw. der Täterin. Dauerhafter und mehrmals in der Woche vollzogener Missbrauch eines oder mehrerer Hunde ist keine Seltenheit.

Ob unter dem Deckmantel der „guten Tat“, aus Kostengründen oder persönlichem Geschmack, Hunde werden unter Vortäuschung einer artgerechter Haltung aus Tierheimen geholt oder auf dem freien Markt erworben. In jenen Fällen, wo die Hundehaltung dem Täter selbst nicht möglich ist oder aber neue sexuelle Erfahrungen mit anderen Hunden gesucht werden, wird der fremde Hund zum Missbrauchsopfer. Tatsächlich gehört der Übergriff auf fremde Tiere ohne das Wissen und Einverständnis des Tierhalters zum Regelfall, wie eine neue Studie belegt.

Liegt keine offensichtliche Verletzung im Genitalbereich des Hundes vor, ist der Missbrauch auch durch den Tierarzt kaum zu diagnostizieren. Heute ist man zur Aufdeckung zumeist auf engagiert handelnde Tatzeugen oder die Aussagen des Täters selbst angewiesen. Aufgrund der Tabuisierung fehlt generell nicht nur das kritische Bewusstsein der vom Missbrauch betroffenen Tierhalter und behandelnden Tierärzte, sondern es mangelt auch an thematisch relevanten und aufschlussreichen Untersuchungen über psychische Schäden.
Trotzdem gibt es begründete Verdachtsmomente für jeden aufmerksamen Tierhalter. Offensichtlich sind Verhaltensänderungen des Hundes, wie etwa eine Berührungsempfindlichkeit der hinteren Köperregionen, aber auch ein verstärktes sexuell-orientiertes Verhalten des Tieres gegenüber fremden Personen kann bedeutsam sein. Diese sexuelle Fehlprägung des Tieres zeigt sich nachhaltig bei regelmäßig vollzogenen Übergriffen, falls durch den Täter keine Konditionierung auf bestimmte Reize im Vorfeld erfolgte. Aber auch die Konditionierung selbst kann Aufschluss über Missbrauchshandlungen geben. Um ihre Handlungen vor anderen, zum Beispiel dem Ehepartner, zu verschleiern, wird der Hund beispielsweise gezielt auf das vollständige Entkleiden des Täters, das Ausbreiten einer bestimmten Decke auf dem Fußboden usw. konditioniert. Ungewöhnliche Reaktionen des Hundes auf scheinbar „harmlose“ Handlungen, Geräusche oder Gerüche können also für den Tierhalter ein wertvoller Hinweis sein und ihn im Interesse des körperlichen und seelischen Wohles seines Tieres zur Aufmerksamkeit mahnen.

 

Schutz vor Missbrauch

Selbstverständlich sind - abgesehen vom generellen tierschutzrechtlichen Verbot sexueller Handlungen - zusätzliche Präventivmaßnahmen geeignet, das eigene Tier vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Dazu gehört zweifellos der erste notwendige Schritt, nämlich die Wahrnehmung des sexuellen Missbrauchs als möglichen und damit denkbaren Übergriff auch auf das eigene Tier. Nur im Bewusstsein des hier vollzogenen Unrechts am vertrauenden und abhängigen Mitlebewesen, kann wirksam gehandelt werden.
Insbesondere penetrative Akte stellen für jedes Tier ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko dar. Kleinste Verletzungen, bakterielle Infektionen, allergische Reaktionen auf Sperma, Gleitmittel oder Kondome sind unter Umständen ein tödliches Risiko. Verhaltensänderungen durch Missbrauchshandlungen belasten nicht nur die Mensch-Hund-Beziehung, sondern können sich folgenschwer auf das Schicksal des Hundes auswirken.

Sexuelle Übergriffe durch bekannte Personen aus dem engeren Umkreis der Tierhalter sind unleugbare Realität. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

In Partnerschaftsbeziehungen bemühen sich die Täter häufig um die Akzeptanz des Übergriffs durch den Partner bzw. testen die „Toleranz“ im Vorfeld durch unterschiedliche Strategien. Auch kann der Wunsch am gemeinsam verübten Missbrauch geäußert werden. Je nach Täter ist der Wunsch, sich gegenüber Familienangehörigen, Freunden und Bekannten zu „outen“ unterschiedlich ausgeprägt.
Da von den Tätern in der Regel unkastrierte Tiere bevorzugt werden, können auch scheinbar unmotivierte Widerstände gegen eine Kastration - wenn im Gesamtzusammenhang gesehen - ein Anzeiger für Missbrauch sein. Besondere Aufmerksamkeit kommt jenen Widerständen zu, die sich trotz medizinischer Indikation durch den Tierarzt, zeigen können. Im begründeten Verdachtsfalle sollte das betroffene Tier unverzüglich tierärztlich untersucht werden und der Verdacht gegenüber dem Tierarzt offen ausgesprochen werden.

(Quelle: Vgl. www.verschwiegenes-tierleid-online.de)






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