Vielen Dank für die freundliche Genehmigung an die 1. stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei und Landesvorsitzende in Niedersachsen Marget Giese.
Sexuelle Handlungen mit Tieren
Legalisierte Perversion!
„Sex mit einem Tier“: Das klingt für viele nicht einmal beunruhigend. Die meisten, die es praktizieren, unterliegen sogar dem Irrglauben, dem Tier könnte es Spaß machen.
Es ist jedoch alles andere als Spaß - und obendrein ein riesiger Geschäftszweig.
Offiziell ist der Vertrieb von Pornografie mit Tieren innerhalb der Bundesrepublik verboten, aber wenn man sich einmal vorstellt, was sonst noch so verboten ist und dennoch allgegenwärtig, nun, dann kann es manchem schon eiskalt den Rücken herunterlaufen. Sex mit Tieren in Schrift und Bild kann man in Sexshops leicht „unter dem Ladentisch“ erhalten; wer dagegenals „Interessent“ins Ausland fährt, kann sich mit derartigen Magazinen ohne Probleme eindecken, beispielsweise in den Niederlanden, denn dort ist Tierpornografie legal. Dies gilt ebenso für DVDs, welche inzwischen die einschlägigen Video-Kassettenweitgehend abgelöst haben. Vor allem im Internet habendie bewegten Bilder - also Filme -Hochkonjunktur.
Jedes Kind, das mit seinem PC vertraut ist, kann heute an Sexfilme gelangen, dieMisshandlungen an Tieren verherrlichen, und das weltweit. Im Fachjargon als „T6“ bezeichnet, ist die Möglichkeit, Filme dieser Kategorie anzuschauen,im Grunde unbegrenzt. Einmal auf einer sogenannten T6-Website angelangt, erhält der Betrachter eine Auswahl von durchschnittlich zehn weiterenT6-Websites durch Links. Wenn man sie anklickt, kann man sich erneut zehn Tiersex-Seiten aussuchen. Die Anzahl potenziert sich, und vermutlich existieren Millionen verschiedener Filme und noch mehr Fotos, in denen ausnahmslos die sexuelle Misshandlung von Tieren dargestellt wird.
Bemerkenswerterweise wird das Wort „Zoo“ häufig verwendet, so in „zoohan.net“, „zooaccess.com“, „zoomovies.com“, „gzoo.org“, „finezoosex.com“, „beast-gays.com/zoogays“ usw. Offenbar reicht ein Leben hinter Gittern im Zoo für perverse Gehirne aus, um den Schluss zu ziehen, jene wehrlosen Lebewesen als Sexobjekte missbrauchen zu dürfen.
Man kann sich vielleicht vorstellen, dass diejenigen, die ihre abartige Gedanken in die Tat umsetzen und sexuelle Handlungen mit Tieren vollziehen, auch Phantasien im Bereich der eigenen Spezies entwickeln, die weit über unsere Vorstellungskraft hinausgehen.
Kinder, die auf der beliebten „Youtube“-Seite (Filmsammlung, die jedem weltweit zugänglich gemacht wird) surfen, finden schnell Querverweise auf „spannendere“ Homepages, die bei Youtube aus gutem Grunde nicht gezeigt werden - wie zum Beispiel „Death by a horse tail“. Hier stirbt ein Mann vor laufender Kamera, während er mit einem Pferd Analverkehr hat. Kein Einzelfall im world wide web!
Es existieren auch Videoclips über „schwarzeMagie“, in denen das Quälen und Töten von Tieren gezeigt wird. Es muss befürchtet werden, dass solche Filmsequenzen die sexuellen Phantasien sadistisch veranlagter Menschen noch stimulieren. Studien zu diesen Themen scheint es nicht zu geben - sie wären ohnehin allzu schockierend.
Im Grunde genommen müssten diese Perversitäten einen allgemeinen Aufschrei der Empörung zur Folge haben. Aber seit Jahrzehnten geschieht nichts. Ein Tabu wie dieses wird einfach verdrängt.
Dies gilt auch für unsere jetzige Regierung! Erst nach mehrmaliger schriftlicher Anfrage an Frau Brigitte Zypries („Chefin“ des Bundesministeriums der Justiz), ob Sex mit Tieren strafbar sei, kam folgendeAntwort: „Es gibt keine Strafvorschrift, nach der sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren strafbar sind, die Verbreitung tierpornografischer Schriften ist dagegen gemäß § 184a des Strafgesetzbuches strafbar. Das geschützte Rechtsgut ist allerdings nicht der Tierschutz, sondern der Schutz jugendlicher Personen vor einer Beeinträchtigung ihrer psychischen und sexuellen Entwicklung. Dem Tierschutz dient hingegen die Vorschrift des § 17 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes. Voraussetzung ist, dass einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Es ist eine Frage der Umstände des Einzelfalles, ob die Voraussetzungen dieser Strafvorschrift gegeben sind.“ (Berlin, 13. Juni 2008, Aktenzeichen IIA2-4060II-25482/2008, Betreff Sodomie; § 184a StGB)
Auf meine Anfrage, ob denn in der Bundesrepublik überhaupt schon jemals Klage wegen Sex mit Tieren erhoben wurde, erging keine Antwort. Was soll man von der Lethargie der regierenden Parteien halten, die offensichtlich diese Misshandlungen tolerieren? Wo beginnt „Rohheit“ und wann ist etwas „erheblich“? Warum gestattet man dem Menschen grundsätzlich eine sexuelle „Benutzung“ von Tieren, die ihrer Natur nach ganz andere Sexbedürfnisse haben? Dass die Verbreitung tierpornografischer Schriften, die mit dieser Gesetzesauslegung ganz offensichtlich gefördert wird, strafbar ist, nütztdem geschädigten Tier überhaupt nichts.
Jedem dürfte klar sein, dass ein Tier durch sexuelle Misshandlungen extrem leidet. Das wehrlose Opfer ist für immerseinem Peiniger ausgeliefert, denn man kann davon ausgehen, dass es für solche Perversitäten dauerhaft missbraucht wird.
Sodomie als Straftatbestand wurdeim Dritten Reich durch §175 b erfasst: „Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.“ Dieses Gesetz ist in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden. Im Zuge der Strafrechtsreform von 1969 wurde der §175 b ersatzlos gestrichen!
Zweifellos ist in unserer Gesellschaft diese Art von Verbrechen an Wehrlosen kaum bekannt.
Es wird zukünftig zu unseren Aufgaben gehören, unsere Mitbürger/innen über ein lange verdrängtes Kapitel im Umgang des Menschen mit den Tieren aufzuklären. Helfen auch Sie bei dieser Aufklärung mit - umso eher wird es möglich sein, das gesetzliche Verbot des abartigen sexuellen Tiermissbrauchs zu erreichen!
Volker Arndt
Redaktion ZEITENWENDE
(Quelle: Magazin ZeitenWENDE (Nr. 32, Okt.-Dez. 2008, Autor: Volker Arndt)
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